Amtliche Prüfung von Qualitätsweinen
24. Januar 2010 von Daniel Horn | kein Kommentar
In Deutschland werden alle Weine, die sich Qualitätswein oder Prädikatswein nennen wollen, einer amtlichen Prüfung unterzogen. Diese Prüfung wird durch die entsprechende Prüfungsbehörde der weinanbauenden Länder durchgeführt. Sie ist Voraussetzung für die Zuteilung einer amtlichen Prüfungsnummer und wird nur Weinen vergeben, welche ausschließlich von empfohlenen und zugelassenen Rebsorten stammen. Zudem werden die Weine mit folgenden Prüfungen bewertet:- Leseprüfung
Diese findet im Herbst bei der Ermittlung des Mostgewichtes statt. Die Lesung wird bei der offiziellen Stelle gemeldet und es findet eine Kontrolle im Weinberg und im Weinkeller statt. - Analysenprüfung
Dabei werden nach der Abfüllung mehrere Probeflaschen und ein Analysezeugnis, das von zugelassenen Labors erstellt wird, eingereicht. - Sinnenprüfung
Mehrere Experten (mindestens drei) verkosten den Wein blind und bewerten anhand der Kriterien Farbe, Klarheit, Geruch und Geschmack, ob dieser typisch der entsprechenden Rebsorte und Region ist. Diese Kriterien werden durch ein Punktesystem bewertet und daraus schließlich eine Qualitätszahl ermittelt.