Spätlese
8. August 2010 von Daniel Horn | kein Kommentar
Die korrekte Bezeichnung des oft als “Spätlese” bezeichneten Weins, ist “Qualitätswein mit Prädikat Spätlese“. Das Weingesetz legt für die einzelnen Rebsorten und Weinanbaugebiete fest, ab wann ein Wein diese gehobene Güteklasse führen darf. Diese sind das Mindestmostgewicht, vollreifes Lesegut und der regional festzulegende Lesetermin. Dieser Lesetermin wird von den Gemeinden jährlich neu festgelegt, abhängig vom Reifegrad der Trauben. Beim Riesling ist das beispielsweise meist erst ab Mitte Oktober, d.h. Trauben für Spätleseweine dürfen erst nach diesem Termin gepflückt werden.
Der Charakter von Spätleseweinen ist körperreich und vollmundig. Sie haben durch die lange Reifezeit der Trauben eine besonders feine Süße.







