Auszeichnungen

Das Etikett

Ein Etikett ist zunächst einmal so etwas wie ein Ausweis, ein amtliches Blatt Papier, auf dem Name und Herkunft vermerkt sind. Es ist jedoch vielmehr eine Metapher, ein kläglicher Versuch des Menschen das komplexe Wesen des Weines in Worte zu fassen – und ein Kunstwerk, das bei richtiger Gestaltung dem Weinfreund einen Vorgeschmack auf kommende Genüsse bietet.

Doch die Angaben auf diesem “Ausweis” sind leider nicht für Jedermann verständlich. Wer nicht über sehr gute Weinkenntnisse verfügt verliert sich schnell in der Vielfalt der Lagen, Sorten, Qualitätsstufen etc.

Hier wollen wir nun einen kurzen Überblick über die Angaben auf dem Etikett und Ihre Bedeutung liefern.

ettiket

Die Angaben auf dem Etikett werden durch das Deutsche Weingesetz geregelt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Angaben die auf dem Etikett erscheinen müssen, also vorgeschrieben sind, und freiwilligen Angaben die der Winzer auf das Etikett schreiben kann wenn er will. Zusätzliche Angaben auf dem Etikett sind nicht zulässig.

Hier die Angaben im einzelnen:

Pflichtangaben

Freiwillige Angaben

Bestimmtes Anbaugebiet – Pflichtangabe

Deutschland ist in 13 verschiedene Anbaugebiete für Qualitätswein aufgeteilt. Nähere Angaben hierzu finden Sie in unserer Rubrik “Anbaugebiete”

Qualitätsstufe – Pflichtangabe

Die Qualitätsstufe des Weines entscheidet sich bei der Traubenernte, dabei wird der Zuckergehalt des Traubensaftes – in der Fachsprache Most genannt – gemessen. Das sind die berühmten Öchslegrade:

Zuckerlösung ist dichter als normales Wasser, daher läßt sich der Zuckergehalt durch Wiegen oder ausspindeln erfassen – für Spezialisten: 1 Grad Öchsle entspricht dem Gewicht in Gramm von 1Liter Flüssigkeit bei 20° Celsius minus 1000

Nun aber die Qualitätsstufen von unten nach oben:
Tafelwein
Niedrigste Qualitätsstufe, Most muß mindestens 44° Öchsle aufweisen. Einfache Zechweine

Landwein
Most muß mindestens 50° Öchsle aufweisen. Einfache Weine zum Vesper oder als Schorle

Qualitätswein
Beginnt bei Mostgewichten von 57 ° Öchsle. Hier beginnt die eigentliche Weinqualität, Weine für viele Anlässe – Entsprechend gibt es auch Qualitätssekt, und Qualitätsperlwein.

Wenn Wein als Qualitätswein bezeichnet wird, muß dieser eine amtliche Prüfung durchlaufen, bei der er sowohl im Labor als auch bei einer Geschmacksprüfung getestet wird. Um das nachprüfen zu können trägt jeder Qualitätswein eine amtliche Prüfnummer – abgekürzt A.P. Nr. durch sie läßt sich der Wein bis zum Winzer zurückverfolgen.

Die nachfolgenden Stufen werden als Qualitätswein mit Prädikat bezeichnet, wobei es genügt wenn nur das entsprechende Prädikat angegeben wird.

Kabinett
Beginnt ab 70° Öchsle.

Kabinettweine und alle besseren Qualitäten dürfen nicht mehr angereichert sein, d.h. bei Weinen bis zum Qualitätswein darf in genau vorgeschriebener Menge Zucker zum Traubensaft zugegeben werden, um den Alkoholgehalt des Weines anzuheben. Deshalb sind Kabinettweine oftmals leichter als Qualitätsweine – Ideal für einen Schlummertrunk ohne Reue.

Nach der Gärung darf kein Zucker mehr zugesetzt werden. Weine denen zuviel Zucker zugesetzt wurde dürfen nicht verkauft werden.

Spätlese
Beginnt bei 76° Öchsle. Spätlesen sind schon relativ selten und dementsprechend nicht gerade billig. Die richtige Weinqualität für ein Sonntagsessen oder das Candlelight-Dinner.

Diese Qualität kann nur erreicht werden wenn alle Trauben vollreif geworden sind, und Petrus einen goldenen Spätsommer beschert hat.

Auslese
Beginnt bei 83° Öchsle. Exclusive Weine für besondere Stunden.

Diese besondere Qualität wird nur erreicht, wenn ein gutartiger Schimmelpilz (Botrytis cinerea) die Beerenhaut überzieht und Wasserdurchlässig macht. Bei gutem Wetter kann dann das Wasser aus der Beere verdunsten und der Zucker wird konzentriert.

Beerenauslese
Beginnt bei 110° Öchsle. Eignen sich aufgrund ihrer natürlichen Süße auch zum begleiten von Desserts oder als Digestif.

Hierzu müssen die Trauben mit eingetrockneten Beeren aussortiert und separat gekeltert werden. Gelingt nur in besonderen Jahrgängen.

Trockenbeerenauslese
Beginnt bei 150° Öchsle. Zu besonderen Ereignissen, oder als Krönung einer exclusiven Weinprobe – Weine über die man noch lange spricht.

Dieses Prädikat kann sich ein Wein nur verdienen, wenn die Trauben beerchenweise von Hand verlesen werden und nur rosinenartig eingetrocknete Beeren verwendet werden. Absolute Rarität.

Eiswein
Zusatzprädikat, das verliehen werden darf, wenn der Wein mindestens Beerenauslese-Qualität aufweist und die Trauben in gefrorenem Zustand geerntet wurden. Eiswein kann deshalb geerntet werden, weil sich bei Temperaturen unter 0° Celsius im Most Eiskristalle aus reinem Wasser bilden. Die restlichen Inhaltsstoffe wie Zucker und Fruchtsäuren konzentrieren sich in der verbleibenden Lösung.

Man kennt diese Effekt ja vom Wassereis. Zuerst kann man das süße Konzentrat heraussaugen, und dann bleibt fast weißes, geschmackloses Wassereis zurück.

Enthält im Gegensatz zu den normal erzeugten Beerenauslesen auch einen hohen Gehalt an Fruchtsäuren und schmeckt dadurch frischer und lebendiger. Preise von nicht selten über 50,- EURO pro Flasche.

A.P. Nr. = Amtliche Prüfnummer – Pflichtangabe

Diese Nummer wird von der Qualitätsweinkontrolle vergeben. Jeder Wein, der als Qualitätswein verkauft wird, muß diese Nummer tragen. Anhand dieser Nummer läßt sich der Wein exakt identifizieren. Jeder Winzer muß eine Flasche von jeder Abfüllung mindestens 3 Jahre lang aufbewahren, um bei möglichen Reklamationen eine Vergleichsprobe machen zu können.

Die Qualitätsweinprüfung besteht aus einem analytischen und einem sensorischen Teil. Beim analytischen Teil werden verschiedene innere Werte des Weins im Labor gemessen, wie z.B. Säuregehalt, Alkoholgehalt etc. Beim Sensorischen Teil wird der Wein von einer unabhängigen Prüfungskommission aus erfahrenen Weinkennern probiert und bewertet. erhält er weniger als 1,5 Punkte von maximal 5 Punkten wird er nicht als Qualitätswein zugelassen.

Abfüller mit Adresse – Pflichtangabe

Hier muß der Erzeuger seinen Namen und Adresse angeben, um die Herkunft des Weines eindeutig zu belegen. Es können ersatzweise die Begriffe “Erzeugerabfüllung” und “Gutsabfüllung” verwendet werden wenn dies zutreffend ist.

Flascheninhalt – Pflichtangabe

Zugelassene Flaschengrößen sind in Deutschland: 0.1l, 0.25l, 0.375l, 0.50l, 0.75l, 1.0l, 1.5l, 2.0l, 3.0l, 4.0l, 5.0l, 6.0l, 8.0l, 9.0l, 10l

Die früher übliche 0.7l Flasche ist nicht mehr erlaubt.

Alkoholgehalt in %vol (Volumenprozent) – Pflichtangabe

Dient der Orientierung, leichte Weine haben zwischen 8 und 10 %vol, schwere Weine bis zu 14%vol. Alkohol (Ethanol) entsteht bei der Vergärung als “Abfallprodukt” der Hefen aus dem Fruchtzucker. Je weiter die Gärung fortschreitet, desto stärker werden die Hefen von dem selbstproduzierten Alkohol gehemmt. Bei Weinen mit einem Hohen Zuckergehalt hört deshalb die Gärung auf, bevor aller Zucker verbraucht ist. Wenn ein Wein nach der Gärung also noch Zucker enthält spricht man von natürlicher Restsüße.

e – Pflichtangabe

Das Zeichen “e” als Symbol für “Maßeinheit” muß bei Weinen verwendet werden, die für den Export bestimmt sind. Bei anderen Weine ist diese Angabe freiwillig.

Zusätzliche Weinbezeichnung – Pflichtangabe

Folgende bestimmte Weinarten müssen auf dem Etikett angegeben werden:

Badisch Rotgold: Ein hellroter Wein, der aus mindestens 50% Grauburgunder(Ruländer) und höchstens 50% Blauer Spätburgunder hergestellt werden muß. Es muß sich um mindestens einen Qualitätswein aus dem bestimmten Anbaugebiet Baden handeln.

Roseewein: Muß ausschließlich aus Rotweintrauben hergestellt sein. Die Trauben werden sofort nach dem Mahlen gekeltert, dadurch bleibt die Farbe in der Beerenhaut zurück.

Rotling: Wird hergestellt indem man rote und weiße Trauben vor der Pressung mischt. Es entsteht ein hellroter Wein, der aber über mehr Weißweincharakter verfügt als ein Rosee.

Schillerwein: Entspricht einem Rotling, aber es muß mindestens ein Qualitätswein aus dem bestimmten Anbaugebiet Württemberg vorliegen.

Weißherbst: Entspricht einem Rosee, darf aber nur aus Trauben einer Rebsorte hergestellt werden. Es ist keine bestimmte Weinfarbe vorgeschrieben so, daß keine roten Farbtöne erkennbar sein müssen.

Jahrgang der Ernte – freiwillige Angabe

Der Jahrgang ist ein entscheidender Faktor für den Geschmack des Weines, die unterschiedlichen Klimabedingungen verschiedener Jahre prägend den Weingeschmack sehr stark, nicht umsonst lobte Goethe den “eilfer” der Wein vom   Jahrhundertjahrgang 1811. Das aufbewahren von Weinen über das Jahr hinaus war früher nicht üblich. Der Wein wurde im der Ernte folgenden Jahr getrunken. Bei großen Jahrgängen wurden deshalb vor dem nächsten Herbst große Feste gefeiert, um die Fässer für den neuen Wein zu leeren.

Geschmacksrichtung – freiwillige Angabe

Hierbei wird angegeben ob der Wein eher süßlich oder herb (grob gesagt: sauer) schmeckt.

  • “trockene” Weine dürfen nicht mehr als 9 g/l Zucker aufweisen, in Franken sogar nur 4 g/l
  • “halbtrockene” Weine dürfen zwischen 9 und 18 g/l Zucker enthalten
  • “liebliche” Weine maximal 45 g/l Restzucker
  • “süße” Weine 45g/l oder mehr

Üblicherweise wird nur die Bezeichnung “trocken” verwendet, manchmal auch “halbtrocken”. Bei den meisten halbtrockenen oder lieblichen Weine wird die Geschmacksangabe nicht auf das Etikett gedruckt. Die Süße eines Weines darf durch den Zusatz von Traubensaft von gleicher Güte und Farbe in genau festgelegten Mengen erhöht werden.

Lagenname – freiwillige Angabe

Es darf der Name der Groß- oder Einzellage verwendet werden.

Einzellagen: Die Weinberge einer Weinbaugemeinde sind in mehrere oder eine Einzellage unterteilt. Dabei wird üblicherweise ein alter Flurname verwendet. Bekannte Lagen sind z.B. Bernkasteler Doktor, Zeller Schwarze Katz, Heilbronner Wartberg usw.  Zu wissen aus welcher Lage der Wein kommt ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn man über die Verhältnisse in diesen Weinbergen Bescheid weiß, oder wenn es sich um eine allgemein bekannte Lage, wie die oben genannten handelt.

Großlagen: Hierbei werden die Weinbergslagen mehrerer Gemeinden zusammengefaßt, um eine Lagenangabe auch dann zu ermöglichen, wenn die Trauben aus zwei verschiedenen Einzellagen gemischt werden.

Ob es sich um eine Groß- oder Einzellage handelt ist leider allgemein nicht auf dem Etikett ersichtlich, kann aber jederzeit beim Erzeuger, dessen Adresse ja auf dem Etikett steht, erfragt werden.

Gemeindename  – freiwillige Angabe

Schlicht und ergreifend der Name der Gemeinde von deren Gemarkung die Trauben stammen.

Rebsorte  – freiwillige Angabe

Wenn ein Wein zu mindestens 75% aus einer bestimmten Rebsorte besteht, darf diese auf dem Etikett erwähnt werden. Doppelangaben sind auch zulässig, doch muß der Wein dessen Anteil größer ist zuerst genannt werden.

30% Trollinger + 70% Lemberger = “Lemberger mit Trollinger”

70% Trollinger + 30% Lemberger = “Trollinger mit Lemberger”*

(* Im Schwabenland beliebte Spezialität, wird besonders gerne zum Vesper getrunken.)

Angaben über den Abfüllbetrieb – freiwillige Angabe

Hier dürfen zusätzlich Angaben über den Wein, die Rebsorte oder den Erzeugerbetrieb gemacht werden. z.B. auf welchem Boden der Wein gewachsen ist, oder woher die Rebsorte stammt etc. Es muß sich dabei stets um eine nachprüfbare Tatsache handeln. Üblicherweise wird für diese Angabe das Rückenetikett verwendet.

Weinart – freiwillige Angabe

Wenn die Rebsorte nicht angegeben wird darf die Weinart (Rotwein, Weißwein etc.) verwendet werden. Um aus roten Trauben Rotwein herzustellen muß die Farbe aus den Zellen der Beerenhaut herausgelöst werden. dazu gibt es im wesentlichen zwei Verfahren:

Maischeerhitzung: Die gemahlenen Trauben (Maische) werden für wenige Minuten auf über 80° Celsius erhitzt. dabei platzen die Zellen der Beerenhaut und der Farbstoff wird frei. Bei diesem Verfahren wird etwas mehr Farbe gelöst als bei der Maischegärung. Allerdings sagen manche Weintrinker diesen Weinen einen Marmeladengeschmack nach.

Maischegärung: Hierbei wird der Maische Hefe zugesetzt und die Gärung noch vor dem Pressen vollzogen. die Enzyme der Hefe lösen ebenfalls die Farbe aus der Beerenhaut. Es wird bei diesem Verfahren etwas weniger Farbstoff gelöst, aber die Weine sind kräftiger und mit mehr Gerbstoff ausgestattet.

Wein-Olympiaden

“Was die Deutschen machen, das machen sie gründlich.” so lautet ein altbekanntes Vorurteil. Bei der Kontrolle der Weinqualität trifft es auch vollkommen zu. In keinem Land der Welt wird der Wein einer so strengen Kontrolle unterworfen bevor er sich Qualitätswein nennen darf, oder gar eines der begehrten Prämierungszeichen bekommt. Das ist zunächst einmal für den Weintrinker vorteilhaft, weiß er doch, das er der Qualität deutscher Weine vertrauen kann. Auf der anderen Seite gibt es jedoch mitlerweile eine solche Vielzahl an Auzeichnungen, Münzen, Siegeln etc. das dadurch das ursprüngliche Ziel dieser Prämierungen, nämlich dem Weintrinker eine Hilfestellung beim Weineinkauf zu geben wieder verfehlt wird. Deshalb geben wir nun einen kleinen Überblick über die wichtigsten deutschen Auszeichnungen.

Die erste und wichtigste ist die Amtliche Qualitätsweinprüfung

Bei dieser Prüfung wird der Wein einem gründlichen Labortest unterzogen, und dann einer Geschmacksprüfung durch erfahrene Wein-Fachleute. Der Wein wird von sechs Prüfern parallel verkostet. Jeder Prüfer kann zwischen 0 und 5 Punkten vergeben. zunächst werden grundlegende Qualitätsmerkmale kontrolliert: Ist der Wein klar, hat er eine typische Farbe? Wenn diese Kriterien nicht erfüllt werden scheidet der Wein sofort aus. Dann werden jeweils für Duft, Geschmack und Harmonie(von Duft und Geschmack) 0 bis 5 Punkte vergeben und das Ergebnis durch 3 dividiert.

Erhält ein Wein weniger als 1,5 Punkte, so ist er durch die Prüfung gefallen und darf nicht als Qualitätswein verkauft werden.

Jeder Qualitätswein muß seine Amtliche Prüfungsnummer auf dem Etikett tragen. Damit läßt sich die Beurteilung des Weines bei der Qualitätsweinprüfung nachvollziehen.

Die Qualitätsweinprüfung ist staatlich und international Annerkannt. Zuweilen kommt es jedoch zu Meinungsverschiedenheiten, insbesondere bei speziellen Produkten. So wurden Weine die im kleinen Eichenholzfaß (Barrique oder Oxhoft) ausgebaut wurden zunächst mit der Begründung “Holzton” abgelehnt. Es handelte sich dabei jedoch um sehr hochwertige Weine, bei denen die Holzaromen sich mit dem Weinaroma verbinden sollten. Mitlerweile werden diese Weine annerkannt, und dürfen sogar den Zusatz “Im Barrique ausgebaut” auf dem Etikett tragen.

Die weiterführenden Auszeichgnungen für Weine und Weinerzeuger gliedern sich in gesetzlich Anerkannte und “Private” Auszeichnungen. Die gesetzlich Anerkannten bieten die beste Garantie für hohe Qualität und Stabilität. Die sonstigen Weinauszeichnungen sind immer soviel Wert wie die beteiligten Prüfer, oder die Organisation die dahinter steht. Dafür ist ihr Ohr bzw. ihre Zunge manchmal näher am Weintrinker und seinen Vorstellungen von Qualität.

Gesetzlich geregelte Auszeichnungen

Regionale Auszeichnungen

  • Badisches Weinsiegel
  • Fränkisches Weinsiegel
  • Baden Selection
  • Rheinhessen Selection
  • Landesweinprämierung

Überregionale Auszeichnungen

  • Deutsches Weinsiegel
  • Bundesweinprämierung

Sonstige Auszeichnungen

  • Verein Deutscher Prädikatsweingüter
  • Deutsches Barrique-Foprum
  • HADES-Gruppe
  • Deutscher Rotweinpreis der Zeitschrift “Vinum”
  • Weinkritik der Zeitschrift “Alles über Wein”
  • “EcoVin”
  • “Naturland”
  • “Demeter”

Das Deutsche Weinsiegel

Wenn der Wein mit mehr als 2,5 Punkten bewertet wird darf, er das Deutsche Weinsiegel tragen. Dieses gibt es in verschiedenen Ausführungen abhängig von der Geschmacksrichtung:

Deutsches Weinsiegel Geschmacksrichtung
siegel-gelb Trockene Weine
siegel-gruen Halbtrockene Weine
siegel-rot Liebliche Weine

Vorher muß jedoch der Betrieb als Weinsiegelbetrieb von der DLG (Deutschen Landwirtschafts Gesellschaft) zugelassen werden.

Im Bestimmten Anbaugebiet Baden kann auch das Badische Gütezeichen verliehen wenn der Wein mehr als 3.0 Punkte erhält.

Farbe des Badischen Gütezeichens Geschmacksrichtung
Gelb Trockene Weine
Weiß Liebliche Weine

Franken bietet ebenfalls eine Alternative, das Gütezeichen Franken, das ebenfalls mit 3.0 Punkten vergeben werden kann.

Baden Selection und Rheinhessen Selection

Dieses Zeichen kann beantragt werden, wenn der Wein von mindestens 15 Jahre alten Rebstöcken stammt, und  4,5 Punkten bei der Amtlichen Qualitätsweinprüfung erhalten hat. Die Zeichen werden vom Badischen bzw. Rheinhessischen Weinbauverband vergeben.

Landesweinprämierung

Hierbei wird der Wein mit Preismünzen in Bronze, Silbe oder Gold prämiert, wenn er bei der Qualitätsweinprüfung die folgenden Punktzahlen erreicht hat.

Bronze 3,50 – 3,99 Punkte
Silber 4,00 – 4,49 Punkte
Gold 4,50 – 5,00 Punkte

Diese Münzen werden von den Weinbauverbänden der jeweiligen Anabugebiete vergeben.

Bundesweinprämierung / DLG

Voraussetzung für diese Prämierung ist das erreichen einer Preismünze in der jeweiligen Landesweinprämierung. Die Weine werden einmal im Jahr in der Genossenschaftskellerei Heilbronn Erlenbach Weinsberg von sorgfältig ausgesuchten Weinkennern verkostet. Auch hier können Goldene, Silberne oder Bronzene Preismünzen vergeben werden.

medaillen

Bei besondes ansprechenden Qualitäten kann auch der “Große Preis Extra” vergeben werden.

dlg-gpe

Es werden auch Sekte und ältere Weine in jeweils besonderen Prämierungen ausgezeichnet. Vergeben werden die Preise von der Deutschen Landwirtschafts Gesellschaft kurz DLG

Freie Weinprämierungen

vdplogo Verein Deutscher Prädikatsweingüter
Hier haben sich Weingüter zusammengeschlossen, die insbesondere die Weinqualität fördern möchten. Es ist daher eine strenge Aufnahmeprüfung zu bestehen um aufgenommen zu werden. Dieses Zeichen kann als sicherer Hinweis für überdurchschnittliche Qualitäten dienen. Das Zeichen ist meistens auf der Flaschgenkapsel zu finden.
b-forum Deutsches Barrique-Forum
Zusammenschluß von Winzern zur förderung des Barrique-Ausbaus. Beim Barrique-Ausbau werden die Weine in kleinen Eichenholzfässern gelagert, damit Holz- und Weinaromen nach lager Lagerung eine sich zu einem neuen hocharomatischen Geschmacksbild vereinigen.
hades HADES-Gruppe
Die Mitglieder der HADES-Gruppe sind Barrique-Pioniere der ersten Stunde aus Württemberg. Jeder Wein, der in die spezielle HADES-Flasche abgefüllt wird muß der strengen Prüfung aller Mitglieder der Gruppe standhalten.
vinum Weinpreise der Zeitschrift Vinum
Hier werden jährlich Preise für besonders edle Weine verliehen. Zu finden sind diese Auszeichnungen meistens auf der Preisliste des Weingutes.
naturland Das Naturland-Zeichen
Verband der den Umweltschonenden Landbau fördert. Drei Jahre muß ein Weingut seine Weine umweltschonend nach den Richtlinien des Verbandes ausbauen, erst dann dürfen die neuen Weine das Zeichen tragen.
demeter Das Demeter-Zeichen
Die Demeter Vereinigung orientiert sich streng an der Antrophosophischen Lebensweise. Es gibt viele verschiedene Produkte wie Brot, Gemüse etc. die das Demeter Siegel tragen. Momentan strengste, aber auch teilweise etwas abstruse Auflagen für die Mitglieder.
ecovin EcoVin-Gruppe
Zusammenschluß von Winzern die sinnvoll ökologisch wirtschaften, und die Erzeugnisse gemeinsam vermarkten. Mitlerweile in den meisten deutschen Anbaugebieten vertreten.
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